Satzung
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Satzung des LaborArtorium e.V.
§1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen „LaborArtorium e.V.“. Er hat seinen Sitz in [Ort] und ist im Vereinsregister eingetragen.
§2 Zweck des Vereins
Zweck des Vereins ist die Förderung von Kunst, interdisziplinären Projekten und kreativen Freiräumen. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
§3 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.
§4 Organe des Vereins
Die Organe sind: die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
Hinweis: Dies ist ein Platzhaltertext. Die vollständige Satzung wird demnächst veröffentlicht.